Das vor gut 15 Jahren erschienene, von dem Goslarer Stadtarchivar
Werner Hillebrand herausgegebene Handbuch der niedersächsischen Stadtarchive
ist bereits seit langem überholt. Die Ursache dafür ist nicht
nur der Abstand zum Zeitpunkt der Erhebung der dort vorgelegten Daten,
sondern vor allem die vielfältige Entwicklung, die das niedersächsische
Kommunalarchivwesen seit dieser Zeit genommen hat.
Nicht nur haben eine Reihe von Städten und Samtgemeinden
inzwischen ihr Archivgut durch die Einrichtung dauerhaft betreuter Archive
gesichert und einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich
gemacht, sondern es sind in zunehmender, wenn auch bei weitem nicht ausreichender
Zahl inzwischen auch Kreisarchive eingerichtet worden, die nicht nur das
Archivgut der Landkreise verwahren, sondern auch im Gebiet ihres Kreises
eine wichtige archivpflegerische Rolle spielen.
Das Niedersächsische Archivgesetz vom 25. Mai 1993 hat die
Sicherung und öffentliche Zugänglichkeit von Archivgut zu einer
Pflichtaufgabe der Kommunen innerhalb ihres eigenen Wirkungskreises gemacht.
Kommunale Archive sind daher jetzt weder Luxus noch Besonderheit oder Spleen
eines Hauptverwaltungsbeamten, sondern grundsätzlich festgeschriebener
Bestandteil jeder funktionierenden Verwaltung.
Selbstverständlich sieht wie immer die Wirklichkeit anders
aus als das vom Gesetz geforderte Ideal. Hier soll das „Handbuch der niedersächsischen
Kommunalarchive“ zunächst einmal die Grundinformation für potentielle
Benutzerinnen und Benutzer wie auch für alle im Archivwesen und in
der Kommunalverwaltung überhaupt Tätige bieten und damit auch
die Möglichkeiten der Zusammenarbeit verbessern. Auch wenn in geraffter
Form auch die „Angebote“ des jeweiligen Archivs aufgelistet werden, so
ist der Zweck nicht ein wie immer gearteter Leistungsvergleich, sondern
nur die Zusatzinformation.
Wenn die „Arbeitsgemeinschaft der niedersächsischen Kommunalarchivare“
e.V. (ANKA) im 35. Jahr ihres Bestehens als Arbeitsgemeinschaft und fünf
Jahre nach ihrer Konstituierung als eingetragener Verein dieses Handbuch
vorlegt, dann wird sie damit ein Stück weit ihrem selbst gesteckten
Anspruch gerecht, das kommunale Archivwesen in Niedersachsen zu fördern.
In diesem Sinne wünsche ich dem „Handbuch der niedersächsischen
Kommunalarchive“ eine weite Verbreitung und intensive Nutzung. Ich danke
im Namen aller Kolleginnen und Kollegen und aller zukünftigen Nutzer
den Bearbeitern - in alphabetischer Reihung - Joachim Brauss (Lüneburg),
Martin Hartmann (Hildesheim) und Dr. Karljosef Kreter (Hannover).
Stade, im Juni 1997
Dr. Jürgen Bohmbach
Vorsitzender der ANKA